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Sitzungsvorlage

Doppelhaushalt 2003/2004

2002/181 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/181 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Erstellung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2003 und 2004. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, einen solchen zweijährigen Haushalt aufzustellen.

Nach den rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung ist eine Haushaltssatzung zwar grundsätzlich für ein Jahr vorgesehen, kann jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren beschlossen werden. In diesem Fall müssen die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für jedes Jahr getrennt aufgeführt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zusammenfassung der Veranschlagung zwar den Verwaltungsaufwand reduzieren kann, jedoch aufgrund von Planungsunsicherheiten die Notwendigkeit von Nachtragssatzungen bestehen könnte. Eine Nachtragssatzung ist erforderlich, wenn erhebliche Fehlbeträge entstehen, zusätzliche Ausgaben in großem Umfang anfallen oder bisher nicht veranschlagte Investitionen getätigt werden müssen.

Für das Jahr 2004 entfällt bei einem Doppelhaushalt die Notwendigkeit einer vorläufigen Haushaltsführung, da die Satzung bis zum Ende des Jahres 2004 gültig bleibt. Eine neue Haushaltssatzung wäre erst für das Jahr 2005 zu erlassen. Unabhängig von der zweijährigen Laufzeit müssen der Finanzplan und das Investitionsprogramm jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die technische Umsetzung der Erstellung über die Finanzsoftware MPS ist laut Verwaltung gewährleistet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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