Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Jahr 2001; hier: Entlastung der Sparkassenorgane gem. § 7 Abs. 2 f SpkG NW in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NW

2002/188 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/188 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Geschäftsjahr 2001. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse hat den Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt.

Die Prüfung durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes ergab keine Einwendungen. Laut Bestätigungsvermerk vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Zudem wird der Lagebericht als zutreffend bewertet, da er eine korrekte Vorstellung von der Situation der Sparkasse sowie der künftigen Entwicklungsrisiken gibt.

Auf Grundlage dieser Prüfung hat der Verwaltungsrat der Sparkasse Castrop-Rauxel mit Beschluss vom 7. Juni 2002 dem Rat der Stadt die Entlastung der Sparkassenorgane empfohlen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Verwaltungsrat, dem Kreditausschuss und dem Vorstand der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Geschäftsjahr 2001 die Entlastung gemäß den einschlägigen Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt wird. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung besteht nicht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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