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Sitzungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern

2002/308 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/308 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Verabschiedung einer neuen Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Neuregelung ist die Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2003, wodurch die Steuerhoheit auf die kommunale Satzungsautonomie übergeht.

Die vorliegende Satzung sieht Anpassungen der Steuersätze vor. Für Unterhaltungsgeräte in Spielhallen ist eine Erhöhung von monatlich 30,00 Euro auf 50,00 Euro vorgesehen. Bei Tanzveranstaltungen steigt die Pauschalsteuer von 1,00 Euro auf 1,50 Euro pro zehn Quadratmeter Fläche. Die Kartensteuer verbleibt unverändert bei 20 Prozent. Für die Haushaltskonsolidierung werden Mehreinnahmen in Höhe von etwa 50.000 Euro erwartet. Für das Jahr 2002 werden Einnahmen von circa 460.000 Euro aus Geldspielgeräten sowie 20.000 Euro aus Tanzveranstaltungen prognostiziert.

Die Satzung regelt zudem die Erhebung von Pauschsteuern für Apparate in Gastwirtschaften, wobei die Sätze zwischen 30,00 Euro und 45,00 Euro liegen, abhängig von der Gewinnmöglichkeit. Veranstalter unterliegen Anzeigepflichten bei der Aufstellung von Geräten sowie Meldepflichten für Änderungen bis zum siebten Werktag des Folgemonats. Roheinnahmen müssen spätestens sieben Werktage nach einer Veranstaltung oder monatlich bis zum siebten Werktag erklärt werden. Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld sind zwei Wochen vor Beginn anzumelden. Bei regelmäßigen Veranstaltungen sind die Steuerzahlungen jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November fällig.

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