BAULEITPLANUNG 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 a, Planbereich: Frohlinde, Dortmunder Straße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen c) Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/332 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 a im Planbereich „Frohlinde, Dortmunder Straße“. Das Verfahren wird nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die wesentlichen Ziele der Änderung sind die Zulassung von Dachgauben zur Förderung von Wohnraum, die Errichtung von zehn Garagen auf einer ehemaligen Grünfläche sowie die Anpassung der Straßenbegrenzungslinie der Dortmunder Straße zur Schaffung einer Querungshilfe.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW regt eine gebündelte Zu- und Abfahrt an der Dortmunder Straße für die neuen Garagen an, was im Entwurf der Bebauungsplanänderung bereits berücksichtigt wurde. Die detaillierte Ausgestaltung der Zufahrten und der Querungshilfe erfolgt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb. Die RWE Gas AG sowie die RWE Net AG haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderung geäußert, wiesen jedoch auf die im Planungsbereich befindlichen Mittel- und Niederdruckleitungen sowie die Notwendigkeit von Dienstbarkeiten hin. Diese Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.
Zudem wird der Anregung des Kreises Recklinghausen gefolgt, an einer anderen Stelle vier Bäume zu pflanzen, wobei die Umsetzung über Regelungen im Kaufvertrag der Stadt sichergestellt wird. Die öffentliche Auslegung der Planung fand im Zeitraum vom 13. September bis zum 15. Oktober 2002 statt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Änderung liegt nicht vor.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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