BAULEITPLANUNG 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Westring hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2002/334 die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Westring beschlossen. Die Änderung umfasst die Durchführung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und des Erläuterungsberichts gemäß § 3 BauGB für die Dauer eines Monats.
Der betroffene Planbereich liegt in den Gemarkungen Behringhausen und Castrop. Er wird im Norden durch die Emschertalbahn, im Osten durch den Westring sowie die Grenze zur Wohnbebauung Schlenkestraße, im Süden durch die Herner Straße und im Westen durch die Grenze zum Bebauungsplan Nr. 133 Roßbach und den Landwehrbach begrenzt. Die Änderung bezieht sich auf den Bereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 163.
Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung an das Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt. Der Bereich Westring ist als Entwicklungsschwerpunkt für den großflächigen Einzelhandel im Fachmarktsegment mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten vorgesehen. Dies betrifft Branchen mit großem Flächenbedarf, die in der Innenstadt keine Ansiedlungsflächen finden und deren Sortiment nicht als innenstadtrelevant eingestuft wird. Die Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der landesplanerischen Vorgaben der Bezirksregierung Münster und der Stellungnahme der IHK. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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