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Sitzungsvorlage

BAULEITPLANUNG 56. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Siemensstraße hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGB

2002/338 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2002/338 die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Siemensstraße beschlossen. Die Änderung umfasst die Anpassung der Flächennutzung nördlich und südlich der Siemensstraße sowie die Anpassung der Darstellung der Hauptverkehrsstraßen, insbesondere im Bereich des Kreisverkehrs Siemensstraße und der Anbindung des Gewerbegebiets westlich der Wartburgstraße.

Ziel der Planung ist die räumliche Bündelung von Einzelhandelsflächen, um das Nebenzentrum Habinghorst als leistungsfähiges Geschäftszentrum für den nördlichen Stadtbereich zu entwickeln. Durch die Ausweitung des zentralen Bereichs der Siemensstraße sollen Flächen für zentrenverträgliche Fachmarktansiedlungen vorgehalten werden. Um die Nahversorgung in angrenzenden Gebieten wie der Lange Straße oder dem Ortsteilzentrum Rauxel-Nord zu sichern, ist die Ansiedlung von Discountern oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten an diesem Standort grundsätzlich nicht zulässig.

Mit dem Beschluss wird zudem die öffentliche Auslegung der Änderung gemäß § 3 BauGB für die Dauer eines Monats zusammen mit dem Erläuterungsbericht eingeleitet. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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