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Tischvorlage

3. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel vom 12.03.1998

2002/394 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Tischvorlage 2002/394 des Grünflächenamtes sieht die Verabschiedung der 3. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.

Gegenstand der Änderung ist die Präzisierung der Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten in § 11 Abs. 1 a der bestehenden Satzung vom 12. März 1998. Bisher beschränkt sich die Definition der Ordnungswidrigkeit in diesem Absatz auf das Entfernen geschützter Bäume ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung oder Befreiung. Die Neufassung soll den Tatbestand erweitern, um die in § 4 genannten Verbote explizit einzubeziehen. Zukünftig sollen demnach auch das Zerstören, das Beschädigen oder die wesentliche Veränderung des Aufbaus geschützter Bäume ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 17 des Landschaftsgesetzes eingestuft werden.

Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Änderungssatzung tritt gemäß dem Entwurf am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die rechtliche Grundlage für die Änderung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie das Landschaftsgesetz.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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