BAULEITPLANUNG 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Planbereich: Viktoriastraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die zweite Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für den Planbereich Viktoriastraße im Stadtteil Castrop zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch vorgeschlagen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von etwa 0,65 Hektar und wird im Süden durch die Viktoriastraße sowie im Westen durch die Bochumer Straße begrenzt.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Absichten des Vorhabenträgers, das Gebäude der ehemaligen Viktoria-Schule zu erhalten und durch einen dreigeschossigen Anbau zu ergänzen. Die geplante Nutzung sieht die Unterbringung eines Pflegeheimes sowie von altersgerechten Wohnungen inklusive zugehöriger Einrichtungen wie einer Cafeteria vor. Da die Errichtung eines Anbaus nach den derzeit gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig ist, ist eine Änderung der Planung erforderlich. Das Vorhaben sieht zudem eine Aufstockung des zweigeschossigen Ostflügels um ein weiteres Geschoss vor. Die Erschließung soll über die Bochumer Straße erfolgen, wobei der Baumbestand im Einmündungsbereich der Viktoriastraße erhalten bleiben soll.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sowie die Realisierung des Vorhabens werden vom Vorhabenträger getragen, sodass für die Stadt Castrop-Rauxel keine Kosten entstehen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen, während die öffentliche Auslegung für den Sommer 2003 angestrebt wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003011
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