BAULEITPLANUNG Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 68a Planbereich: Südring hier: a) Beschluss zur Durchführung des Teilaufhebungsverfahrens b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Teilaufhebungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 68a im Bereich Südring behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten und den Plan mit der Darstellung des aufzuhebenden Teilbereichs für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan Nr. 68a, der seit 1982 rechtsverbindlich ist, weist das Gebiet westlich der Wittener Straße zwischen der Beethovenstraße und der Cottenburgstraße als Allgemeines Wohngebiet aus. Laut Sachverhalt hat sich in diesem Abschnitt eine Nutzungsstruktur entwickelt, die durch die Ansiedlung gewerblicher Betriebe in der Randbebauung und eine Zunahme des Verkehrsaufkommens eher einem Mischgebiet entspricht. Durch die Aufhebung des Teilbereichs entlang der Wittener Straße soll die städtebauliche Zielsetzung, ein reines Wohngebiet zu entwickeln, nicht weiter verfolgt werden. Stattdessen wird die Sicherung einer gemischten Siedlungsstruktur im Sinne eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO angestrebt.
Zusätzlich soll ein Teilbereich südlich der Cottenburgstraße, der bereits durch den Bebauungsplan Nr. 70a „Agnesstraße“ überplant wurde, ebenfalls aufgehoben werden, um die Rechtsklarheit zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet.
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Dokumente
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