BAULEITPLANUNG 68. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Hellweg / Stahlbaustraße hier: Beschluss zur Durchführung und zur öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) der Stadt Castrop-Rauxel soll die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich „Hellweg / Stahlbaustraße“ durchführen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird zudem die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches für die Dauer eines Monats beantragt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist einer beigefügten Karte zu entnehmen.
Gegenstand der Planung ist die Schaffung einer Straßenverbindung vom Hellweg zum Neuen Hellweg in nördlicher Verlängerung der Kreisstraße K40. Hierbei soll eine Straßenverschwenkung vom südlichen Abschnitt des heutigen Hellweges realisiert werden. Die Maßnahme ist als Projekt zur Entlastung von Ortsdurchfahrten nach dem Gesetz über die Finanzierung kommunaler Verkehrswege (GVFG) förderfähig und bereits zur Bezuschussung angemeldet. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das laufende Jahr vorgesehen, wobei die erforderlichen Mittel bewilligt sind.
Die Planung sieht zudem vor, am nördlichen Ende der Stahlbaustraße eine Verbindung zum neuen Anschluss an die L654 zu schaffen. Um die Förderfähigkeit der Maßnahme sicherzustellen, soll die Straße als verkehrswichtige innerörtliche Hauptverkehrsstraße in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Ziel der neuen Verkehrsführung ist es, den Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet Merklinde direkt anzubinden und dadurch Wohnbereiche zu entlasten. In diesem Zusammenhang verliert Teile des alten Hellweges im Rahmen der Änderung seine Darstellung als Hauptverkehrsstraße. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird nicht angezeigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003032
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