Ausbau der Bahnhofstr. 1. BA hier: Erhebung von Vorausleistungen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Stadtentwicklung, Bau und Verkehr) am 5. Februar 2003 wird ein Beschluss zur Erhebung von Vorausleistungen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den ersten Bauabschnitt der Bahnhofstraße vorgelegt. Der Ausbau des Abschnitts von der Schulstraße bis zur Hermannstraße erfolgt derzeit durch den Kreis Recklinghausen als Zuschussmaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Aufgrund einer geteilten Baulast ist die Zuständigkeit für die Kosten aufgeteilt, wobei der Kreis für die Fahrbahn sowie die Radwege und die Stadt für die Gehwege und Parkstreifen verantwortlich ist. Gemäß den Vorgaben des KAG müssen die anrechenbaren Kosten für Gehwege und Parkstreifen zu 50 Prozent auf die Anlieger umgelegt werden. Da dieser Kostenanteil nicht zuschussfähig ist und als Beteiligung Dritter von den zu bezuschussenden Kosten abgezogen werden muss, könnte es zu einer Unterdeckung bei den geplanten Einnahmen aus Landeszuweisungen kommen.
Um diese Mindereinnahmen zu vermeiden, beabsichtigt die Verwaltung, Vorausleistungen auf die zu erwartenden KAG-Beiträge zu erheben. Die voraussichtlichen Beiträge belaufen sich auf rund 82.000 Euro. Da die tatsächlichen Baukosten voraussichtlich niedriger ausfallen könnten, wird empfohlen, die Vorausleistung auf eine Höhe von etwa 40.000 Euro zu begrenzen. Diese Erhebung betrifft die Anlieger der Bahnhof-/Wartburgstraße und der Victorstraße.
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