Wahl der Schiedsperson für den Bezirk IV
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/096 regelt die Neubesetzung des Schiedsamtes für den Bezirk IV in Castrop-Rauxel. Da die bisherige Schiedsperson das Amt aus Altersgründen verlässt, ist eine Neuwahl erforderlich. Der Bezirk IV umfasst das Gebiet südlich und westlich der Emschertalbahn, unter Ausschluss des Stadtteils Bövinghausen, sowie den Bereich der Wittener Straße bis zum katholischen Friedhof und die Albrechtstraße.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NW) lagen drei Bewerbungen vor, wobei eine Bewerbung zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Nach der Durchführung persönlicher Vorstellungsgespräche und der Einholung von Stellungnahmen des Vorstandsmitglieds für den Amtsgerichtsbezirk Castrop-Rauxel sowie des Beisitzers wurde eine Person zur Besetzung vorgeschlagen. Die Verwaltung bewertet die vorgeschlagene Person aufgrund ihrer Persönlichkeit und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten als besonders geeignet für das Ehrenamt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorgeschlagene Person zur Schiedsperson für den Bezirk IV wählt. Die Amtszeit für diese Funktion ist auf fünf Jahre festgesetzt. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003096
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Haushaltssicherungskonzept 2003 19.03.2003
- Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung 14.03.2003
- Beschluss der Haushaltsreste 2002 und Neuveranschlagungen aus 2002 23.04.2003
- Haushaltsüberschreitungen 2002 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2002 25.04.2003
- Haushalts-Eckdaten 2003 Beratung und Beschlußfassung 10.03.2003
- Antrag der CDU-Fraktion vom 4. März 2003; Zusammenführung des Bereiches Tiefbau mit dem EUV 10.03.2003