Haushaltsüberschreitungen 2002 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2002
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/121 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2002. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen werden Haushaltsüberschreitungen in verschiedene Kategorien unterteilt. Überschreitungen von mehr als 75.000 Euro gelten als erheblich und erfordern die Zustimmung des Rates. Beträge zwischen 25.000 Euro und 75.000 Euro werden als nicht erheblich eingestuft; hier liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Betriebsausschüssen oder der Kämmerin, wobei dem Rat die Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Mehrausgaben unter 25.000 Euro gelten als geringfügig und werden durch die Betriebsleiter der Betriebe 1-3 bzw. durch die Kämmerin für das Allgemeine Finanzbudget entschieden.
Da im Haushaltsjahr 2002 aufgrund einer fehlenden rechtskräftigen Haushaltssatzung die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 81 der Gemeindeordnung NRW zur Anwendung kamen, werden die Mittelüberschreitungen dem Rat nicht zur Zustimmung, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 84 der Gemeindeordnung NRW sind im Jahr 2002 nicht angefallen. Die Details zu den Überschreitungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Dokumente
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