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Sitzungsvorlage

Beschluss der Haushaltsreste 2002 und Neuveranschlagungen aus 2002

2003/117 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2003/117 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Vortrag von Haushaltsresten aus dem Jahr 2002 sowie mit notwendigen Neuveranschlagungen für das Haushaltsjahr 2003. Da die Haushaltssatzung 2002 nicht rechtskräftig geworden ist, unterliegt die Übertragung von Mitteln besonderen rechtlichen Vorgaben.

Im Vermögenshaushalt wird der Vortrag von Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 626.617,47 Euro sowie von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 2.017.787,59 Euro vorgeschlagen. Für Maßnahmen, deren Ausgabereste aufgrund des geltenden Handlungsrahmens nicht weitergetragen werden können, sind Neuveranschlagungen vorgesehen. Dies betrifft unter anderem Projekte im Schulbereich, die Umgestaltung des Obercastroper Bachs sowie die Erschließung in Ickern. Die Finanzierung dieser Neuveranschlagungen im Vermögenshaushalt erfolgt über Rücklageentnahmen, wodurch die Auswirkungen auf das Jahr 2003 haushaltsneutral bleiben. Zudem werden Mittel aus dem Modernisierungsprogramm „30 Mio. DM Plus“ sowie Mittel aus der flexiblen Haushaltsführung für Schulen neu veranschlagt.

Im Verwaltungshaushalt sieht der Vorschlag die Neuveranschlagung von nicht in Anspruch genommten Ausgaberesten in Höhe von 193.928,00 Euro sowie von nicht genutzten Haushaltsansätzen in Höhe von 454.529,00 Euro vor. Auch hier erfolgt die Finanzierung durch Rücklageentnahmen aus dem Vorjahr. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorgänge in den Haushalts-Eckdaten und der Haushaltssatzung 2003 zu berücksichtigen.

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