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Sitzungsvorlage

Einziehung der Straße ''Zehntfeld'' (teilweise) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW

2003/136 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 2003/136 wird der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) über die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für einen Teilbereich der Straße „Zehntfeld“ in der Gemarkung Obercastrop informiert. Hintergrund des Antrags ist der Wunsch eines Anliegers, einen Teil des Flurstückes 813, der sich vor dessen Garagenzufahrt befindet, käuflich zu erwerben.

Um den betreffenden Flächenabschnitt zu veräußern, muss dieser dem Gemeingebrauch entzogen werden. Dies erfordert eine förmliche Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren sieht vor, die Absicht der Einziehung mindestens drei Monate vor Erlass der Verfügung ortsüblich bekanntzugeben, um die Möglichkeit für Einwendungen zu gewährleisten.

Nach Angaben der Verwaltung kommt der betreffenden Teilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr zu, da sie bisher sowie künftig ausschließlich als Stellfläche für die Garage des künftigen Erwerbers genutzt wird. Eine Teileinziehung der Straßenfläche ist rechtlich möglich, sofern überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen und keine Verkehrsbedeutung mehr besteht. Durch die Veräußerung würde die Stadt Castrop-Rauxel zudem aus der Verkehrssicherungspflicht für diesen Bereich entlassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten und die (Teil-)Einziehung zu beschließen, sofern im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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