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Sitzungsvorlage

Offene Ganztagsschule; Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen

2003/242 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschließen. Die Grundlage hierfür bildet die bereits am 21. Mai 2003 verabschiedete Satzung zu den Leitbildern und Rahmenbedingungen der offenen Ganztagsschule.

Die vorliegende Vorlage sieht eine einkommensabhängige Staffelung der Beiträge vor, die sich analog zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) orientiert. Die monatlichen Beiträge bewegen sich in einem Rahmen von bis zu 100 Euro. Konkret ist bei einem Jahreseinkommen bis 12.271 Euro kein Beitrag zu leisten, während der Beitrag bei einem Einkommen über 49.084 Euro 100 Euro beträgt. Die Zwischenstufen liegen bei 25 Euro, 50 Euro und 80 Euro. Für Geschwisterkinder, die ebenfalls an den Angeboten teilnehmen, ist die Hälfte des Beitrags des ersten Kindes festgesetzt. Personen, die Leistungen nach dem BSHG oder dem AsylbewLG beziehen, sind von der Zahlung befreit.

Die Erhebung der Beiträge dient der Deckung des Anteils des Schulträgers an der Finanzierung der offenen Ganztagsschule, welcher mit 410 Euro pro Teilnehmer und Jahr beziffert wird. Kosten für die Mittagsverpflegung fallen zusätzlich zu den festgesetzten Beiträgen an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einkommensermittlung zur Festlegung der Beitragshöhe erforderlich ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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