BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Absatz 1 Baugesetzbuch hier: a) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/302 behandelt die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 im Bereich nördlich der Hubertusstraße. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der geplanten Bebauungsstruktur auf Antrag der Aachener Siedlungsgesellschaft mbH. Während der ursprüngliche Plan im östlichen Bereich Reihenhäuser mit insgesamt neun Wohneinheiten sowie im westlichen Bereich zwei Mehrfamilienhäuser vorsah, ist nun die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern beabsichtiert. Um diese Nutzung zu ermöglichen, sind insbesondere Anpassungen der Baugrenzen erforderlich, da sich die Gebäude in Teilbereichen drehen.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 14. Juli und dem 15. August 2003 wurden weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Anregungen eingereicht. Es sind jedoch redaktionelle Korrekturen notwendig, um den räumlichen Geltungsbereich präzise zu definieren, insbesondere durch die Ergänzung des Flurstücks 712.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplan und die Begründung zu übernehmen sowie die Änderung als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch zu beschließen. Zudem wird festgelegt, dass Grundstücksteilungen im Geltungsbereich der Änderung der Genehmigung bedürfen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 und anschließend im Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003302
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