Widmung der Straße ''Haselweg''
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Widmung der Straße „Haselweg“ zur Gemeindestraße behandelt. Die Vorlage 2003/303 sieht vor, das Flurstück 512 der Gemarkung Castrop, Flur 11, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als öffentliche Straße zu widmen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist ein Durchführungsvertrag vom Januar 2002 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 im Planbereich „Haselweg“. Dem Sachverhalt zufolge wurde die Erschließungsanlage in ihren Teileinrichtungen durch einen Dritten hergestellt. Das betreffende Grundstück ist im Zuge eines Grundstücksübertragungsvertrages bereits in das Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel übergegangen.
Mit der beabsichtigten Widmung erhält die Straße den Status einer Gemeindestraße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes. Durch diesen Vorgang übernimmt die Gemeinde die Funktion der Straßenbaubehörde sowie die Straßenbaulast für diesen Bereich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag wurde durch den Technischen Beigeordneten vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003303
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