BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 172, Planbereich: Östlich der Funkestraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen c) Satzungsbeschluss d) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/339 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 172 für das etwa 0,71 Hektar große Plangebiet „Östlich der Funkestraße“ im Stadtteil Schwerin. Das Verfahren wurde aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 18 fortgeführt, nachdem der Vorhabenträger von der Realisierung zurückgetreten war. Die Planung sieht die Schaffung von Wohnbauflächen für Einzel- und Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise vor, die über eine 5,50 Meter breite Straße erschlossen werden sollen. Betroffen sind die Flurstücke 52, 171 sowie Teile der Flurstücke 55 und 56 der Flur 13 in der Gemarkung Rauxel.
Der Rat der Stadt soll den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie die Berücksichtigung von Anregungen gemäß Abwägungsvorschlag und redaktioneller Änderungen beschließen. Zudem ist die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen im Geltungsbereich festzulegen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht erwartet.
In der fachlichen Prüfung wurde der Sicherheitsabstand zum Waldrand vom Forstamt Recklinghausen als ausreichend bewertet. Während das Kommunale Verkehrsamt einen Mindestabstand von 35 Metern zum Haldenfuß forderte, wurde diese Ansicht nicht übernommen. Die Emschergenossenschaft wünschte eine Zuleitung von Niederschlagswasser zum Deininghauser Bach, was jedoch als räumlich nicht möglich eingestuft wurde; die Untere Wasserbehörde stimmte stattdessen dem Anschluss an einen Mischwasserkanal zu. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde verwies auf die Einhaltung von Vorgaben bei der Bodenverwendung. Die Forderung des Landschaftsbeirats nach verbindlichen Kompensationsmaßnahmen wird durch die Festsetzung 2.5 im Plan berücksichtigt.
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Dokumente
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