Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2003/349 wird die Errichtung des Eigenbetriebes „Immobilienmanagement der Stadt Castrop-Rauxel“ sowie die Verabschiedung der dazugehörigen Betriebssatzung beantragt. Der Zweck des neuen Eigenbetriebes ist die bedarfsgerechte Versorgung der städtischen Organisationseinheiten mit Gebäuden und Räumen sowie die wirtschaftliche Verwaltung des Grundvermögens, was die An- und Vermietung, den Verkauf sowie die Instandsetzung umfasst. Laut Vorlage entstehen durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Die Betriebssatzung regelt die Zuständigkeiten des Werksausschusses, des Rates sowie die Zusammensetzung der Werkleitung. Das Stammkapital des Immobilienmanagements ist auf 25.000 EUR festgesetzt. Der jährliche Wirtschaftsplan, der einen Erfolgs-, Vermögensplan und eine Stellenübersicht beinhaltet, muss dem Rat der Stadt zur Feststellung vorgelegt werden. Bei Mehrausgaben für Einzelvorhaben, die das Gesamtergebnis nicht verändern, liegt die Entscheidungsgewalt bis zu einem Betrag von 50.000 EUR beim Ersten Werkleiter; für darüber hinausgehende Beträge ist die Zustimmung des Werksausschusses erforderlich.
Die Werkleitung ist verpflichtet, den Bürgermeister und den Werksausschuss halbjährlich schriftlich über Erträge, Aufwendungen und die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten. Zudem muss der Jahresabschluss inklusive Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres dem Werksausschuss vorgelegt werden. Der Rat entscheidet spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres über den geprüften Jahresabschluss und die Entlastung der Werkleitung. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 3 am 10. Dezember 2003 sowie für den Rat der Stadt am 18. Dezember 2003 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003349
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