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BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 107 Planbereich: ''Dammstraße'' hier: a) Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen b) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen in der Planzeichnung und im Textteil des Bebauungsplanes c) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB d) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Abs. 1 BauGB

2003/355 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 2003/355 wird die Entscheidung über den Bebauungsplan Nr. 107 „Dammstraße“ zur Vorlage gebracht. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 27 Familienwohnheimen sowie die Errichtung eines neuen Straßenanschlusses. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,29 Hektar, wobei 1,04 Hektar für die Neubebauung vorgesehen sind, wovon 0,76 Hektar als Nettowohnbauland ausgewiesen werden. Der Beschluss umfasst den Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB sowie die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen gemäß § 19 Abs. 1 BauGB.

Der Rat wird angehalten, den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu folgen. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau, der einen Leistungsfähigkeitsnachweis vor Baubeginn fordert, sowie des Staatlichen Umweltamtes Herten. Die Anregungen des Kreisgesundheitsamtes und von Anwohnern sollen hingegen nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlägt zudem vor, der Anregung einer Bürgerin nicht zu folgen, da deren Belange bereits im Planentwurf enthalten sind. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich nicht, da die Kosten der Straßenbaumaßnahmen den Anliegern auferlegt werden.

In der Planzeichnung wurden die Gelände- bzw. Straßenausbauhöhen ergänzt und die Zeichenerklärung entsprechend angepasst. Die textliche Festsetzung F 3 (2) wurde neu gefasst, um sicherzustellen, dass an den Grenzen benachbarter Neubaugrundstücke keine Höhenversätze entstehen. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist eine erneute Auslegung des Planentwurfes nicht erforderlich. Federführend ist der Betriebsausschuss 3.

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