Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/361 sieht die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Grundstücksbewertung durch eine Bündelung von Ressourcen sicherzustellen, da die aktuelle Personalsituation in der Geschäftsstelle der Stadt Castrop-Rauxel eine Neuausrichtung erfordert.
Der Sitz des Gutachterausschusses sowie der dazugehörigen Geschäftsstelle soll in Recklinghausen liegen, wobei die Geschäftsstelle organisatorisch in die Kreisverwaltung Recklinghausen einzubinden ist. Der Kreis Recklinghausen hat die Übernahme der Geschäftsstellenaufgaben unter der Bedingung angeboten, dass die anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die kalkulierten Kosten für diesen Aufwand belaufen sich laut Angaben des Kreises auf etwa 90.000 Euro pro Jahr. Eine Prüfung einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss der Stadt Recklinghausen ergab, dass eine Kostenbeteiligung der Stadt Castrop-Rauxel über dem Angebot des Kreises Recklinghausen liegen würde.
Durch die Verlagerung der Aufgaben an den Kreis Recklinghausen sollen personelle Kosten eingespart werden. Bisher wurden für die Aufgaben der Grundstücksbewertung Personalanteile im Umfang von 2,2 Stellen mit Kosten von etwa 140.000 Euro eingesetzt. Die Umsetzung der Einsparungen ist durch den Verzicht auf Neueinstellungen sowie durch interne Umbesetzungen und den Beginn von Altersteilzeit vorgesehen. Der Rat der Stadt soll beauftragen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen zu schließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003361
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