Neubau und Betrieb eines Krematoriums am Waldfriedhof
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/351 befasst sich mit dem geplanten Neubau und Betrieb eines Krematoriums auf dem Waldfriedhof in Castrop-Rauxel. Die Krematorium Planungs- und Betreiber GbR beabsichtigt, auf einer Fläche von 3.500 Quadratmetern in der Gemarkung Bladenhorst eine Feuerbestattungsanlage zu errichten. Als rechtliche Grundlage dient ein Entwurf eines Übernehmervertrages gemäß dem Bestattungsgesetz NRW. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Neubau sowie den Betrieb auf Basis dieses Vertrages an die Gebrüder Schmidt GbR zu übertragen und die Verwaltung mit der Einleitung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragen. Die Betriebszeiten der Feuerungsanlage sind auf Werktage zwischen 07:00 und 17:00 Uhr festgelegt. Eine haushaltsmäßige Belastung der Stadt wird nicht ausgewiesen, und das Staatliche Umweltamt Herten hat keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Der Betrieb der Anlage unterliegt spezifischen Vorgaben zur Aufbewahrung und Einäscherung. Verstorbene müssen bis zur Einäscherung in Kühlräumen gelagert werden, wobei Särge mit Ansteckungsgefahr entsprechend zu kennzeichnen sind. Eine Einäscherung darf erst nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen beim Betriebsleiter sowie nach Durchführung der Leichenschau durch die Gesundheitsbehörde erfolgen. Pro Ofenkammer ist nur ein Leichnam einzäschern. Zur Identitätswahrung ist ein hitzebeständiger Stein beizufügen, und die Asche ist in Urnen zu verschließen, deren Deckel dauerhafte Informationen zur Anlage und zum Verstorbenen enthalten müssen. Die Aufbewahrung der entsprechenden Dokumente ist auf 30 Jahre festgesetzt. Angehörigen kann die Anwesenheit bei der Einbringung des Sarges gestattet werden, während die Beobachtung des Einäscherungsvorgangs dem Personal vorbehalten bleibt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003351
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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