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Straßenrechtliche Widmung eines Wegegrundstückes an der Hagenstraße als ''sonstige öffentliche Straße''

2003/340 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat die straßenrechtliche Widmung eines Wegegrundstücks an der Hagenstraße als „sonstige öffentliche Straße“ beschlossen. Betroffen ist ein etwa 1,50 Meter breiter Fußweg, der die Flurstücke 80 der Gemarkung Henrichensburg sowie Teile des Flurstücks 878 umfasst. Die Widmung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Grundlage für diesen Beschluss bildet ein Antrag der CDU-Ratsfraktion, der eine dauerhafte Sicherung des Schulwegs zur Grundschule „Alter Garten“ zum Ziel hat. Der Weg wird von Schülern genutzt, um die Strecke zwischen der Hagenstraße und der Borghagener Straße abzukürzen. Da das Flurstück 80 nicht im Eigentum der Stadt liegt, ist für eine dauerhafte Nutzung die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich. Die Eigentümer der betroffenen Flächen haben der kostenlosen Nutzung der Wegeflächen durch Schulkinder schriftlich zugestimmt, knüpfen dies jedoch an die Bedingung, dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.

Die Nutzung des Weges ist gemäß der Widmung auf Besucher des Schulgeländes der Grundschule „Alter Garten“ beschränkt. Aufgrund der geringen Breite des Streifens ist eine Nutzung ausschließlich durch Fußgänger vorgesehen. Für den Haushalt der Stadt entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.

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