Lärmminderungsplan der Stadt Castrop-Rauxel hier: Vorstellung der Ergebnisse des Lärmminderungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/077 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Vorstellung der Ergebnisse des Lärmminderungsplans der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für die Erstellung des Plans war die Verpflichtung gemäß § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Geräuschquellen zu erfassen und deren Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen. Anlass für die Maßnahme war ein landesweites Geräusch-Screening des Landes-Umweltamtes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1999, welches für das Stadtgebiet potenzielle Konfliktpunkte aufzeigte.
Im Auftrag der Stadt wurde ein Ingenieurbüro mit der Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen durch Straßen-, Schienen-, Wasserverkehr sowie Gewerbe, Industrie und Sport beauftragt. Dabei wurden die tatsächlichen Abschirmungs- und Reflektionsverhältnisse sowie die Geländestruktur und bereits umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass in 93,5 % der für Wohnzwecke ausgewiesenen Flächen keine oder nur geringfügige Konfliktbereiche vorliegen. Flächen mit Mehrfachkonflikten aus zwei Lärmquellen machen weniger als 1 % aus. Es wurde jedoch ein Bereich identifiziert, in dem die Wohnbevölkerung durch das Zusammenwirken von drei Lärmverursachern einer hohen Belastung ausgesetzt ist, wofür Maßnahmen zur Entschärfung beschrieben wurden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die städtebauliche Planung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete sowie für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2004077
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