BAULEITPLANUNG 70. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Gleisdreieck Merklinde hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) liegt die Vorlage 2004/125 zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Gegenstand der Planung ist der Bereich „Gleisdreieck Merklinde“, der eine Fläche von etwa 8 Hektar im Ortsteil Merklinde umfasst. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich südlich der Johannesstraße, zwischen der Wittener Straße und der Bockenfelder Straße.
Die Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung ist notwendig, um die Zielsetzungen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes umzusetzen, dem der Rat der Stadt bereits im Dezember 2002 zugestimmt hat. Ziel des Konzepts ist die Verteilung von Standorten für großflächigen Einzelhandel, insbesondere für die Lebensmittelversorgung, sodass diese für Wohnbaugebiete fußläufig erreichbar sind. Hierzu sollen sogenannte Scharnierstandorte entwickelt werden, die die Funktion von Nahversorgungszentren übernehmen.
Der betreffende Bereich am ehemaligen Gleisdreieck ist derzeit im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche sowie als Fläche für Bahnanlagen und Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ist jedoch die planungsrechtliche Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen und die Planunterlagen nebst Erläuterungsbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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