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Sitzungsvorlage

Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich (Außenbereichssatzung) nach § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) Planbereich: Westlich und östlich der Beckumer Straße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss

2004/127 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2004/127 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Außenbereichssatzung für ein etwa 2,1 Hektar großes Plangebiet westlich und östlich der Beckumer Straße in Castrop-Rauxel. Die Planung sieht Baugrenzen von 17,50 Metern Tiefe für Einzel- und Doppelhäuser vor, um die bauliche Entwicklung zu steuern und den Außenbereich vor einer übermäßigen Inanspruchnahme zu schützen. Der Rat der Stadt soll die Satzung unter Berücksichtigung des vorliegenden Abwägungsvorschlags beschließen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung dokumentiert. Anregungen der Deutschen Bahn Immobilien GmbH, der RWE Gas AG und des Kreises Recklinghausen, unter anderem zu Themen wie Lärm und Versorgung, sollen zur Kenntnis genommen werden. Der räumliche Geltungsbereich hat sich im Norden gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss geringfügig verkleinert.

Ein Hinweis der Bezirksregierung Münster auf mögliche Blindgängereinschläge, die auf Luftbildern erkennbar sind, wurde zur Kenntnis genommen. Eine Überprüfung durch den Kampfmittelräumdienst ist vor Baumaßnahmen erforderlich, was jedoch das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren betrifft. Zu den Einwänden von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des Geltungsbereichs, einer möglichen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Ausbauzustands der Beckumer Straße wird festgehalten, dass die Festlegung des Geltungsbereichs in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Recklinghausen erfolgte. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich von Becklem ist derzeit nicht beabsichtigt, und die Festlegung von Straßenbaumaßnahmen ist nicht Bestandteil der Satzung.

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