BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 176 Planbereich: Dauerkleingarten Castroper Holz hier: Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 176 mit der Bezeichnung „Castroper Holz“ gefasst. Der Planentwurf soll nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist durch eine beigefügte Karte definiert.
Die Vorlage geht auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom März 2004 zurück, der die planungsrechtliche Sicherung von vier Kleingartenanlagen umfasst. Neben dem Bereich Castroper Holz sind die Anlagen Deininghausen, Nord und Ossenbruch Gegenstand der Anfrage. Während die Flächen Deininghausen und Castroper Holz im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel stehen, befinden sich die Anlagen Nord und Ossenbruch in Privatbesitz.
Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung stadtökologisch bedeutsamer Freiflächen sowie die Schaffung von Planungssicherheit für die Kleingartenanlagen. Durch die Festsetzung im Bebauungsplan können die Anlagen als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes definiert werden, was zudem die Grundlage für die Beantragung öffentlicher Fördergelder bildet. Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit Vertretern des Kleingartenverbandes sowie der betroffenen Anlagen geführt, in denen die Absicht zur dauerhaften planungsrechtlichen Absicherung festgehalten wurde. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vorgesehen.
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Dokumente
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