BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 178 Planbereich: Dauerkleingarten Ossenbruch hier: Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2004/186 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 mit der Bezeichnung „Dauerkleingarten Ossenbruch“ gefasst. Der Entwurf soll nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Plans ist einer beigefügten Karte zu entnehmen.
Die Grundlage für das Verfahren ist ein Antrag der SPD-Ratsfraktion Castrop-Rauxel vom März 2004, der die planungsrechtliche Sicherung von vier Kleingartenanlagen vorsieht. Neben der Anlage Ossenbruch sind die Gebiete Deininghausen, Castroper Holz und Nord betroffen. Während die Anlagen Deininghausen und Castroper Holz im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel stehen, befinden sich die Flächen Nord und Ossenbruch in Privatbesitz.
Die Verwaltung führt aus, dass die Flächen im Flächennutzungsplan bereits als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt sind. Die Festsetzung im Bebauungsplan dient der langfristigen Sicherung stadtökologisch bedeutsamer Freiflächen sowie der Schaffung von Planungssicherheit für die Kleingartenanlagen. Zudem ermöglicht die planungsrechtliche Festsetzung die Beantragung öffentlicher Fördergelder. Vorangegangene Gespräche zwischen dem Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, dem Kleingartenverband sowie den Vertretern der betroffenen Anlagen haben die Investitionsabsichten und den Wunsch nach dauerhafter Absicherung bestätigt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird nicht angezeigt.
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Dokumente
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