Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
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Die Sitzungsvorlage 2018/219 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 245 für das Plangebiet „Wohnen an der Emscher“ im Ortsteil Habringhorst. Das etwa 3,8 Hektar große Areal soll die Errichtung von rund 70 Wohneinheiten umfassen, darunter Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus. Im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wurde die Abgrenzung des Gebiets im Nordosten verkleinert sowie im Nordwesten, Osten und Südosten erweitert.
Der Plan sieht die Entwicklung brachliegender Flächen vor und ermöglicht die Nutzung individueller Energiekonzepte wie Geothermie, Solarenergie oder Blockheizkraftwerke, wobei auf ein Nahwärmenetz verzichtet wird. Die Kosten für die Erarbeitung des Plans sowie für die erforderlichen Fachgutachten werden von einem Investor getragen, der zudem einen Beitrag von 30.000 Euro zur Spielplatzertüchtigung leistet. Für die Sanierung der Emser-Fußgängerbrücke sind 98.500 Euro vorgesehen, während die jährlichen Pflegekosten für die Grünflächen auf etwa 2.500 Euro geschätzt werden.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Plangebiet 35 Brutvogelarten, fünf Fledermausarten und ein Amphibium nachgewiesen. Die Neuversiegelung wird auf bis zu 1,9 Hektar beziffert, wobei ein Kompensationsdefizit von etwa 80.000 Biotopwertpunkten extern ausgeglichen werden muss. Der Betriebsausschuss 3 soll die Anpassung der Abgrenzung beschließen, den Entwurf inklusive Begründung und Umweltbericht positiv bewerten und die Verwaltung mit der einmonatigen öffentlichen Auslegung beauftragen. Zudem ist die Verwaltung ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen; ein Erschließungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen.
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