Bebauungsplan Nr. 254 Planbereich: 'Nördliche Bahnhofstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2018/231 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 für den Planbereich „Nördliche Bahnhofstraße“ im Stadtteil Rauxel beantragt. Das etwa 4,9 Hektar große Gebiet erstreckt sich zwischen der Bahntrasse und dem Deininghauser Bach und umfasst den Castrop-Rauxeler Hauptbahnhof sowie den Berliner Platz. Die Planung sieht die Entwicklung eines urbanen Gebiets vor, das die Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Süd sowie die Schaffung von Wohnraum zum Ziel hat. Entlang der Bahnhofstraße ist eine Mindestgeschossigkeit von drei und eine Höchstzahl von fünf Vollgeschossen vorgesehen. Der Bebauungsplan stellt eine Teilüberplanung des Bebauungsplans Nr. 10 dar.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Aufstellung beschließt und die Verwaltung mit der Planerstellung beauftragt. Im Rahmen der Planerarbeitung fallen Personalkosten für die Stadt Castrop-Rauxel an, die durch die Koordination von Institutionen sowie die Erstellung notwendiger Gutachten, etwa zu Schallschutz, Verkehr oder Umwelt, entstehen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Erarbeitung eines Vorentwurfs inklusive Begründung und Umweltbericht vorgesehen. Der weitere Prozess umfasst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Nachfolgende Schritte beinhalten die Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf sowie die öffentliche Auslegung. Eine Mitzeichnung durch das EUV liegt vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 232410100236
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181024162502-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181024162502-1
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