ISEK Merklinde – Richtlinien zum Quartiersfonds und zum Hof- und Fassadenprogramm
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde werden zwei Förderprogramme zur Aufwertung des Stadtteils vorgestellt. Die Sitzungsvorlage 2021/279 sieht den Beschluss von Richtlinien für den Quartiersfonds sowie für ein Hof- und Fassadenprogramm vor. Beide Programme sind durch Zuwendungen aus der Städtebauförderung finanziert, wobei die Stadt einen Anteil von 20 Prozent trägt.
Der Quartiersfonds steht bis Ende 2025 mit einem Budget von 89.850 Euro zur Verfügung. Ziel ist die Förderung kleinerer Projekte und Maßnahmen, um das Engagement von Bürgerinnen, Bürgern sowie Vereinen und Institutionen zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Honorarkosten für Workshops, Stadtteilfeste, die Anschaffung von Elementen für den öffentlichen Raum oder Imagekampagnen. Die Zuwendung kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen. Ein Beirat, bestehend aus maximal sieben Personen aus lokalen Vereinen und Gremien, entscheidet über die Anträge.
Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich an private Einzeleigentümer. Es umfasst Maßnahmen wie Fassadenanstriche, Begrünungen oder Entsiegelungen von Hofflächen. Die Zuschüsse sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, wobei die Höchstbeträge je nach Maßnahme zwischen 10.000 Euro für Dachmaßnahmen und 15.000 Euro für Fassaden- oder Hofflächenarbeiten liegen. Das Gesamtbudget für dieses Programm beläuft sich bis Ende 2025 auf 250.000 Euro. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die zuständige Fachabteilung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211025104029-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211025104029-1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Straßenrechtliche Widmung der Mengeder Straße im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 188 (Graf Schwerin) sowie des Gehweges entlang der Mengeder Straße gemäß § 6 StrWG NW 20.10.2021
- Straßen- und Wegekonzept für die Stadt Castrop-Rauxel und Verweis auf die Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes durch den Paragraphen 8a Kommunalabgabengesetz 25.10.2021
- Bebauungsplan Nr. 208 'Zechenstraße - Hombrink' hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 208 'Zechenstraße - Hombrink' 25.10.2021
- Antrag der CDU-Fraktion: Anfrage Situation Baugenehmigungsverfahren 29.10.2021
- Straßennameneinziehung, Straßen- und Platzbenennung im 'Beerenbruchviertel' 03.11.2021
- Bebauungsplan Nr. 186 'Südlich der Johannesstraße', Bebauungsplan Nr. 174 'Nahversorgungszentrum Gleisdreieck Merklinde' und Bebauungsplan Nr. 104 'Bahnübergang Hellweg/ Merklinder Straße' hier: Beschluss zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 186 'Südlich der Johannesstraße', zum Bebauungsplan Nr. 174 'Nahversorgungszentrum Gleisdreieck Merklinde' und zum Bebauungsplan Nr. 104 'Bahnübergang Hellweg/ Merklinder Straße' 23.09.2021