Niederschrift der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses; Bestellung von Schriftführern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/301 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung von Schriftführern für die Niederschrift der Beschlüsse des Ausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit, welche für die Geschäftsführung des Haupt- und Finanzausschusses verantwortlich ist, schlägt vor, die Schriftführer aus diesem Bereich zu bestellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen Schriftführer gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu bestellen. Zudem sollen zwei Stellvertreterinnen für diese Funktion bestellt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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