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Sitzungsvorlage

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

2004/302 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2004/302 befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Ausschuss dazu berechtigt, aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden zu wählen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden festlegt und die entsprechenden Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben wählt. Für den Fall, dass mehrere Stellvertreter gewählt werden sollen, ist für jede Position eine separate Wahl durchzuführen.

Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung verwiesen. Bei der Vorstellung nur einer Person ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Werden hingegen zwei oder mehr Personen vorgeschlagen, findet die Wahl nach den Regeln der Mehrheitsfindung statt, wobei die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Kandidat eine absolute Mehrheit erreichen, wird eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmzahlen durchgeführt. In einem Fall von Stimmengleichheit am Ende des Verfahrens ist das Los entscheidunggebend. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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