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Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich Schulen -

2004/383 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Genehmigung eines betrieblichen Haushaltsmittelzuflusses in Höhe von 78.940 Euro entscheiden. Dieser Betrag ist für die Haushaltsstelle 27100.672000 vorgesehen, welche Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden und Gemeindeverbände umfasst. Konkret geht es um eine Zahlung an die Stadt Waltrop, die auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errichtung und Fortführung der Schule Oberwiese basiert.

Gemäß dieser Vereinbarung zwischen den Städten Castrop-Rauxel, Waltrop, Datteln und Oer-Erkenschwick sind die beteiligten Kommunen verpflichtet, den Schulträger der Stadt Waltrop an den Folgekosten der Sonderschule zu beteiligen. Die Kostenverteilung erfolgt auf Basis des Schüleranteils der jeweiligen Stadt. Für das Haushaltsjahr 2003 ergibt sich eine Nachzahlung von 104.847,13 Euro, während für das Jahr 2004 ein Restbetrag von 39.712,13 Euro verbleibt. Insgesamt beläuft sich die zu zahlende Summe auf 144.559,26 Euro.

Die erforderliche Mehrausgabe von 78.940 Euro wird durch Mittel aus verschiedenen Haushaltsstellen gegenfinanziert. Diese Einsparungen stammen unter anderem aus den Bereichen Schülerbeförderungskosten, Sachverständigenkosten sowie laufenden Hilfen für bestimmte Personengruppen. Da der zuständige Betriebsausschuss 2 erst im Februar 2005 erneut tagt, wird die Entscheidung über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit direkt dem Rat der Stadt vorgelegt.

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