Teileinziehung der Moselstr. gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Einleitung eines teilweisen Einziehungsverfahrens für ein Teilstück der Moselstraße zur Beratung an. Die Vorlage bezieht sich auf das Straßenstück in der Gemarkung Habinghorst, Flur 14, Flurstück 108, und stützt sich rechtlich auf § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Verfahren zur teilweisen Einziehung dieses Straßenabschnitts einzuleiten. Sollten im Zuge der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachung keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme erhoben werden, ist die Durchführung der teilweisen Einziehung vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme liegt im Zuständigkeitsbereich des Betriebsausschusses.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Rückzahlung Landeszuweisung 18.11.2004
- Planungsprozess Neue Mitte Castrop-Rauxel zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt hier: Beschluss zur Durchführung 18.11.2004
- Straßenbenennungen 18.11.2004
- Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Bestellung des Schriftführer und seiner Vertreter 17.11.2004
- Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen 17.11.2004
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 171 Planbereich: Vinckeweg hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB 16.11.2004