Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Rückzahlung Landeszuweisung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beratung an. Gegenstand der Vorlage 2004/335 ist die nachträgliche Bestätigung eines Dringlichkeitsbeschlusses, der bereits am 27. Oktober 2004 gefasst wurde.
Der inhaltliche Fokus der Entscheidung liegt auf der Rückzahlung einer Landeszuweisung. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der technische Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, der den Ausschuss dazu auffordert, die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen förmlich zu genehmigen. Die Beratung des Vorgangs ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 9. Dezember 2004 vorgesehen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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- Planungsprozess Neue Mitte Castrop-Rauxel zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt hier: Beschluss zur Durchführung 18.11.2004
- Straßenbenennungen 18.11.2004
- Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Bestellung des Schriftführer und seiner Vertreter 17.11.2004
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- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 171 Planbereich: Vinckeweg hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB 16.11.2004