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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der Zweckbindung von Einnahmen und der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich Soziale Dienste -

2004/341 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2004/341 des Betriebsausschusses 2 befasst sich mit der Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Bereich der sozialen Dienste. Hintergrund der Vorlage ist eine Zunahme bei den Heimunterbringungen, die laut vorangegangenen Controllingberichten zu Mehrausgaben führt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, für die Haushaltsstelle 45600.770000, welche die laufenden Leistungen in der Heimerziehung für junge Volljährige sowie die Inobhutnahme umfasst, einen betrieblichen Haushaltsmittelzufluss in Höhe von 130.390 Euro zu genehmigen. Durch diese Anpassung erhöht sich der Ausgabeansatz dieser Stelle von 192.600 Euro auf 322.990 Euro.

Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch die Zweckbindung von Einnahmen sowie durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit verschiedener Haushaltsstellen. Konkret werden Mehreinnahmen aus Verkäufen sowie Minderausgaben in Bereichen wie der Unterhaltung einer Tiefgarage, der Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen, Erstattungen an örtliche Träger sowie bei Leistungen zur Eingliederungshilfe und Schularbeitenhilfen herangezogen.

Da die Summe der Mittelverwendung den Betrag von 75.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit gemäß den Vorgaben des Ratsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2004 beim Betriebsausschuss 2.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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