Widmung der Ziegelstraße als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/350 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung der Ziegelstraße in der Gemarkung Obercastrop als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch. Konkret betrifft dies die Flur 1 mit den Flurstücken 765 und 768.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Ziegelstraße durch einen Dritten ausgebaut und bereits für den öffentlichen Verkehr freigegeben wurde. Die straßenrechtliche Widmung ist eine notwendige Voraussetzung, um die beitragsmäßige Abrechnung durchführen zu können. Durch diesen Vorgang erhalten die betreffenden Verkehrsflächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, was den Gemeingebrauch im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Widmung gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus diesem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel. Die Entscheidung wird dem Betriebsausschuss 3 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Inanspruchnahme einer Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW 23.11.2004
- Budgetentwicklung 2004 hier: Betriebsbericht zum 01.11.2004 23.11.2004
- Teileinziehung der Moselstr. gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NW 18.11.2004
- Planungsprozess Neue Mitte Castrop-Rauxel zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt hier: Beschluss zur Durchführung 18.11.2004
- Straßenbenennungen 18.11.2004
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Rückzahlung Landeszuweisung 18.11.2004