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Sitzungsvorlage

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des SV Wacker Obercastrop e. V. über 25.000 €

2004/370 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des SV Wacker Obercastrop e. V. beschließen. Die Bürgschaft bezieht sich auf ein Darlehen der Sparkasse Vest Recklinghausen in Höhe von 25.000 Euro, welches der Finanzierung des Innenausbaus des Vereinsheimes dient. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 42.886,36 Euro, wobei der verbleibende Restbetrag von 17.886,36 Euro durch Eigenleistungen des Vereins finanziert werden soll. Die Bewilligung des Darlehens durch die Sparkasse ist an die Voraussetzung der vorliegenden städtischen Ausfallbürgschaft gebunden.

Der Verein leistet durch seine 13 Mannschaften und die Gymnastikabteilung mit insgesamt 470 Mitgliedern Beiträge zur Jugend- und Sozialarbeit sowie zur Integration. Die Übernahme der Bürgschaft wird mit der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW begründet. Eine Prüfung der Kassenberichte der Jahre 2002 bis 2004 ergab eine angespannte finanzielle Lage des Vereins, wobei die Einnahmen die Ausgaben decken können und die Beantragung von Landeszuschüssen geplant ist. Zur Absicherung der Stadt ist vertraglich vorgesehen, dass im Falle einer Inanspruchnahme der Bürgschaft der Innenausbau des Vereinsgebäudes in das Eigentum der Stadt übergeht. Die erforderliche Anzeige bei der Kommunalaufsicht wurde bereits vorgenommen; die endgültige Übernahme erfolgt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens.

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