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Sitzungsvorlage

BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 163, Planbereich: Westring hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen c) Satzungsbeschluss

2005/238 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/238 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 163 für den Planbereich Westring als Satzung zu verabschieden. Die Entscheidung umfasst die Berücksichtigung der im Abwägungsvorschlag festgelegten Anregungen sowie die Umsetzung redaktioneller Änderungen. Damit schließt das Verfahren die Prüfung der während der Beteiligungsphasen eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange ab.

Das etwa 30 Hektar große Gebiet im Ortsteil Behringhausen erstreckt sich zwischen der Herner Straße im Süden und der Emschertalbahn im Norden. Die Planung verfolgt das Ziel, die gewerbliche Nutzung am Westring zu sichern, die Gemengelage zwischen Wohn- und Gewerbegebieten langfristig zu regeln und die Flächen des Landwehrbaches zu sichern. Im Bereich westlich des Westrings werden Sondergebiete für Fachmarktzentent festgesetzt, wobei der Einzelhandel auf Sortimente ohne Zentrenrelevanz beschränkt wird. Die Flächen südlich der Engellaustraße sind als Gewerbegebiete ausgewiesen, wobei der Einzelhandel dort nur in Form von Werksverkäufen bis maximal 150 Quadratmeter zulässig ist.

Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Planung keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Erschließung der bereits bebauten Flächen durch vorhandene Leitungen und Straßen gewährleistet ist. Redaktionelle Anpassungen erfolgten unter anderem aufgrund von Anregungen der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Der Geltungsbereich hat sich im Vergleich zur ursprünglichen Auslegung durch die Einbeziehung der Straßenverkehrsfläche der Herner Straße geringfügig vergrößert.

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