Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2005/212 wird eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Castrop-Rauxel vorgeschlagen. Ziel der Änderung ist die Reduzierung von Störungen an öffentlichen Orten, wie etwa dem Simon-Cohen-Platz. Die Vorlage sieht vor, regelmäßige Personenansammlungen zu verbieten, von denen Unbeteiligte durch Lärm, Verunreinigungen, Aggressivität oder Volltrunkenheit belästigt oder gefährdet werden. Als Verwarngeld für die Nichtbeachtung dieser Anordnungen ist ein Betrag von 35,00 Euro vorgesehen. Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Der Beschlussvorschlag des Rates umfasst die Verabschiedung der Änderungsverordnung sowie den Auftrag an die Verwaltung, sozialpolitische Maßnahmen fortzuführen. Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit der Kaufmannschaft bzw. dem Citymanagement nach Aufenthaltsmöglichkeiten in Einkaufsbereichen suchen, die wenig störungsempfindlich sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird verneint.
Die Vorlage orientiert sich an Regelungen aus verschiedenen anderen Städten und untersagt Verhaltensweisen auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen, die den Gemeingebrauch einschränken oder andere Personen erheblich belästigen. Dies umfasst insbesondere das Lagern in Personengruppen, aggressives Betteln, Aufdringlichkeit sowie Störungen durch den Konsum berauschender Mittel, etwa durch Grölen oder das Hinterlassen von Glasbruch. Ebenfalls untersagt sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die aus einem hilflosen Zustand durch Volltrunkenheit oder aus Eingriffen gegenüber Personen resultieren.
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Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
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