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Sitzungsvorlage

Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 27. Juli 2006; Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielapparate

2006/171 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Ein Ratsmitglied hat für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 31. August 2006 einen Antrag auf Änderung der Vergnügungssteuersatzung eingereicht. Ziel des Antrags ist die Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielapparate.

Die vorgeschlagene Änderung von § 8 Absatz 2 der Satzung sieht unterschiedliche neue Steuersätze vor. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sollen die Beträge für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 180 Euro auf 230 Euro und für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit von 50 Euro auf 70 Euro steigen. In Gastwirtschaften und sonstigen Orten wird eine Erhöhung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 50 Euro auf 75 Euro sowie für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit von 30 Euro auf 35 Euro beantragt. Zudem soll für Apparate, die Gewalt gegen Menschen oder Tiere, die Verherrlichung von Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ein Steuerbetrag von 600 Euro festgesetzt werden.

Als Begründung führt das Ratsmitglied an, dass die Erhöhung dazu beitragen könne, die Attraktivität von Spielhallen zu verringern und die Gefahr durch Spielsucht zu mindern. Zudem sollen dadurch Mehreinnahmen für die Stadt generiert werden.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wann eine Änderung der Besteuerungsgrundlage für Geldspielgeräte für die Kommune verbindlich wird. Für den Fall einer künftigen Umstellung auf eine Bemessung nach dem Einspielergebnis werden alternative Vorgaben für die Satzungsänderung vorgeschlagen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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