BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 Planbereich: Nahversorgungsstandort Ickerner Markt hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat den Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 mit der Bezeichnung „Nahversorgungsstandort Ickerner Markt“ vorgelegt. Damit wird dem Antrag des Vorhabenträgers zugestimmt, die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Plans umfasst eine Fläche von etwa 0,3 Hektar im Ortsteil Ickern, südlich des Marktplatzes an der Ickerner Straße. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung eines Nahversorgungsbetriebes auf einer derzeit freigeräumten Fläche vor. Geplant ist eine 3- bis 4-geschossige Bauweise, wobei die Fassadengestaltung und die Höhenentwicklung so zu gestalten sind, dass das Gebäude in die bestehende bauliche Struktur passt.
Aufgrund der Nähe zur unter Denkmalschutz stehenden Marktschule Ickern sowie zur St. Antonius-Kirche ist eine sorgfältige Planung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes vorgesehen. Zudem müssen die Belange der umliegenden Einzelhandelsbetriebe sowie Anforderungen an den ruhenden Verkehr berücksichtigt werden.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass für die Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Zur Regelung der Kostentragung ist der Abschluss von Verpflichtungs- und Durchführungsverträgen zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger vorgesehen. Der Kunst- und Gestaltungsbeirat wird das Vorhaben weiterhin begleiten.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 180 Planbereich: Schillerstraße Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 16.02.2006
- Einziehung der Straße 'Bogenweg' gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW 16.02.2006
- BODENORDNUNG Umlegungsverfahren U 24 Bereich: 'Kirchstraße' hier: Anordnungsbeschluss (§ 46 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Änderung in der Bestellung eines Vertreters der Schriftführerin 16.02.2006