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Sitzungsvorlage

Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung

2006/070 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/070 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grundlage für diesen Änderungsvorschlag ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005. Das Gericht entschied, dass die Besteuerung von berufsbedingten Nebenwohnungen bei verheirateten Personen, deren eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde liegt, unzulässig ist, da dies gegen den Schutz der Ehe verstohe.

Der vorgeschlagene neue Text für § 2 Abs. 2 der Satzung legt fest, dass die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung durch nicht dauerhaft getrennt lebende Verheiratete, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, nicht als Zweitwohnung im Sinne der Satzung gilt. Zudem wird die rechtliche Bezugnahme von der Bundesebene auf das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen geringfügig sind. Es wird mit einem jährlichen Einnahmeverlust von etwa 2.000 Euro gerechnet, da voraussichtlich acht Fälle für das Jahr 2006 nicht mehr zur Veranlagung herangezogen werden müssen. Bezüglich der Bestandskraft von Steuerbeschels, die vor dem Oktober 2005 erlassen wurden, beabsichtigt die Verwaltung, Widersprüche grundsätzlich als unzulässig zu verwerfen, behält sich jedoch eine Einzelfallprüfung vor.

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