BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 163 Planbereich: Westring hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 2
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/204 sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 163 im Planbereich Westring einleitet. Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (§ 214 Abs. 4 i. V. m. § 233 Abs. 2 BauGB), um die Unwirksamkeit des bestehenden Plans zu beheben.
Der Bebauungsplan Nr. 163 war am 5. September 2005 rechtskräftig geworden. Er verfolgte Ziele zur Sicherung von Gewerbeflächen am Westring, zur Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes sowie zur Regelung der Gemengelage zwischen Wohn- und Gewerbenutzung und zum Schutz der Flächen des Landwehrbaches. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. August 2006 hat den Plan jedoch für unwirksam erklärt, da die Begründung sowie bestimmte Festsetzungen als ungeeignet zur Erreichung der Planungsziele bewertet wurden.
Durch das beantragte ergänzende Verfahren sollen sowohl die textlichen Festsetzungen als auch die Begründung modifiziert werden. Im Zuge dessen sind die Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, einschließlich der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, erneut durchzuführen. Zudem ist eine Umweltprüfung inklusive eines Umweltberichts erforderlich. Mit der Durchführung des ergänzenden Verfahrens bleibt der bisherige Bebauungsplan Nr. 163 weiterhin nicht anwendbar. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
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