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Sitzungsvorlage

BODENORDNUNG - UMLEGUNG Planbereich: U6 Südring hier: Aufhebung des Beschlusses zur Anordnung der Umlegung

2006/208 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2006/208 befasst sich mit der Rücknahme der Anordnung zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens im Planbereich U6 Südring. Grundlage der Vorlage ist der Bebauungsplan Nr. 68/68a „Südring“ vom 14. Juni 1978.

Im Rahmen des Umlegungsverfahrens U6 wurden in den Jahren 1978 und 1980 zwei Teilbereiche eingeleitet, wobei Teile des Verfahrens im Zeitraum zwischen 1979 und 1996 unanfechtbar wurden. Für 16 Grundstücke konnte das Verfahren bislang nicht abgeschlossen werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Stadt Castrop-Rauxel die städtebaulichen Planungen für diese spezifischen Flächen nicht weiter verfolgt.

Da kein Erfordernis für eine Neuordnung der Grundstücke mehr besteht, ist eine Aufrechterhaltung der Veränderungssperre nach § 51 BauGB für die betroffenen Flächen nicht mehr erforderlich. Um das Umlegungsverfahren U6 offiziell auszuleiten, ist die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes notwendig. Der Umlegungsausschuss hat daher mit Beschluss vom 6. September 2006 empfohlen, die Anordnung zur Durchführung des Umlegungsverfahrens im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68/68a zurückzunehmen. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschlussvorschlag entscheiden. Eine gesonderte Vorlage zum Aufhebungsverfahren liegt dem Betriebsausschuss 3 vor.

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