BAULEITPLANUNG 2. Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 68a Planbereich: Südring hier: Beschluss zur Durchführung des Teilaufhebungsverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) soll das zweite Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 68a im Planbereich Südring einleiten. Die Vorlage sieht vor, die südliche Teilfläche des seit 1982 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzuheben.
Der Hintergrund der geplanten Maßnahme liegt in einer Änderung der städtebaulichen Ziele. Ursprünglich war der Bebauungsplan als Grundlage für die Verkehrsverbindung „Südring“ sowie für die Entwicklung der Siedlung Brucknerstraße konzipiert. Die geplante Straßenumplanung zur Anbindung der Altstadt an die B235 sowie die geplante Hinterlandbebauung an der Cottenburgstraße sollen nach Ansicht der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden. Da die bisherigen Planungen nicht umgesetzt werden konnten, sieht der Umlegungsausschuss keine Notwendigkeit für weitere bodenordnende Maßnahmen im verbliebenen Umlegungsgebiet. Die Aufhebung der Planfläche ist eine Voraussetzung, um das laufende Umlegungsverfahren Nr. U6 zu beenden.
Durch die Aufhebung ändert sich die baurechtliche Grundlage für Bauvorhaben im betreffenden Bereich von der Regelung des § 30 BauGB hin zu den Anforderungen des § 34 BauGB. Für das Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung vorgesehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Verfahren keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die genaue räumliche Festlegung der Teilaufhebung ist einem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
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