BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 191 Planbereich: Kleine Lönsstraße hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/213 befasst sich mit der Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 191 „Kleine Lönsstraße“ in der Gemarkung Castrop, Flur 8. Die Verwaltung schlägt vor, diese Sperre als Satzung zu beschließen, um die städtebauliche Planung zu sichern. Ziel der Maßnahme ist es, bauliche Vorhaben nach § 29 BauGB zu unterbinden, insbesondere die Erweiterung gewerblicher Nutzungen sowie die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen, die den Zielen des Bebauungsplanes widersprechen könnten. Eine solche Entwicklung würde die angestrebte Neuordnung des Planbereichs behindern.
Die Veränderungssperre untersagt im räumlichen Geltungsbereich die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sowie die Beseitigung baulicher Anlagen. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre baurechtlich genehmigt wurden oder deren Ausführung hätte beginnen dürfen, bleiben unberührt. Ebenso sind Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bestehender Nutzungen von der Regelung nicht betroffen. Bei Zuwiderhandlungen kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Kosten der Verursacher oder Grundstückseigentümer angeordnet werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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