19. Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Ausschuss für Jugend, Schule und Soziales)
Gremium: Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)
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Tagesordnung
- 1Mündl. Sachstandsbericht zum Bau eines Altenheimes an der Schillerstr.
- 2Spielraum- und Spielplatzplanung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Grünflächenamtes zur Spielraum- und Spielplatzplanung in Castrop-Rauxel sieht eine grundlegende Neuausrichtung der städtischen Spielflächen vor. Damit verbunden ist der Vorschlag, den Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003, der die Auflösung von Spielplätzen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung untersagte, aufzuheben. Die Verwaltung soll stattdessen die Ergebnisse des Arbeitskreises „Spielraum und Spielplatzplanung“ umsetzen.
Der Plan sieht die Aufgabe von insgesamt 14 Spielplätzen vor. Bei einigen Flächen handelt es sich um städtisches Eigentum, das einer anderen Nutzung wie Wald, Wohnbauflächen, Grünanlagen oder Verkehrsflächen zugeführt werden soll. Bei anderen Flächen, die im Eigentum der THS stehen, wurden die Verträge bereits zum Jahresende 2004 gekündigt. Für den Spielplatz Hasenkamp ist die Errichtung einer neuen Anlage im Bebauungsplangebiet „Auf der Flur“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür von einem Bauträger getragen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze die Qualität und die Verkehrssicherheit der verbleibenden Anlagen im gesetzlich erforderlichen Umfang aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des Arbeitskreises in die offizielle Dokumentation einzuarbeiten. Die aus Verkäufen resultierenden Erlöse sollen zweckgebunden für Investitionsmaßnahmen auf den verbleibenden Spielplätzen bereitgestellt werden. In die Planung wurden zudem die Ergebnisse der Spielplatzforscher des Kinder- und Jugendparlaments einbezogen.
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- 3Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss Antrag des Kirchenkreises Herne Antrag des Kinder- und JugendparlamentsZur Vorlage · 2004/365 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/365 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Erweiterung der beratenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Satzung für das Jugendamt, die neben den stimmberechtigten Mitgliedern die Berufung weiterer sachkundiger Personen vorsieht.
Es liegen zwei Anträge zur Besetzung dieser beratenden Positionen vor. Der Kirchenkreis Herne beantragt die Aufnahme der Fachberaterin für Kindergärten als beratendes Mitglied. Zudem hat das Kinder- und Jugendparlament den Antrag gestellt, zwei weitere Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufzunehmen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Einbeziehung weiterer sachkundiger Mitglieder bereits in der vorangegangenen Wahlperiode genutzt wurde. Während die Fachberaterin des Kirchenkreises Herne bereits in der vergangenen Periode als beratendes Mitglied tätig war, hatte das Kinder- und Jugendparlament bislang noch keine formelle Sitz als beratendes Mitglied, berichtete jedoch regelmäßig über seine Arbeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorgeschlagenen Personen gemäß den Bestimmungen der Satzung sowie des AG-KJHG und der Gemeindeordnung wählt. Die Vorlage enthält keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 5Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich 'Hilfen zur Erziehung / Jugendarbeit'Zur Vorlage · 2005/-009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 17. Februar 2005 liegt die Sitzungsvorlage 2005/-009 zur Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, für die Haushaltsstelle 45500.770500, welche die Erziehung in Tagesgruppen umfasst, einen zusätzlichen betrieblichen Haushaltsmittelzufluss in Höhe von 13.000 Euro zu genehmigen. Dieser Betrag kommt über die bereits zuvor bewilligten Mittel hinaus.
Die Vorlage erläutert, dass im Bereich der Erziehung in Tagesgruppen bereits in den Controllingberichten des Jahres 2004 auf zu erwartende Mehrausgaben in Höhe von 120.000 Euro hingewiesen wurde. Ein vorangegangener Beschluss des Betriebsausschusses vom 8. Dezember 2004 hatte bereits einen Mehrbedarf von 105.530 Euro genehmigt. Um sämtliche Ausgaben bis zum Jahresabschluss 2004 decken zu können, ist nun die zusätzliche Bereitstellung der genannten 13.000 Euro erforderlich.
Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Die Mittel werden aus Minderausgaben der Haushaltsstelle 42500.791000, welche laufende Hilfen für den Personenkreis gemäß § 2 Nr. 1 FlüAG und § 3 Asylblg (Typ A) umfasst, bereitgestellt. Durch diese Maßnahme erhöht sich der Ausgabeansatz für die Erziehung in Tagesgruppen von 130.020 Euro auf insgesamt 248.550 Euro. Gemäß den geltenden Eckdaten für das Haushaltsjahr 2004 obliegt die Entscheidung über die Deckungsfähigkeit bei Beträgen von mehr als 75.000 Euro dem Betriebsausschuss 2.
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- 6Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich 'Hilfen zur Erziehung / Jugendarbeit'Zur Vorlage · 2005/-010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) wird über die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit beraten. Hintergrund der Vorlage ist ein bereits in den Controllingberichten des Jahres 2004 angeführter Mehraufwand, der auf eine Zunahme bei den Heimunterbringungen zurückzuführen ist.
Nachdem der Ausschuss bereits im Dezember 2004 einen Mehrbedarf in Höhe von 130.390 Euro genehmigt hatte, sind zur Deckung aller Ausgaben bis zum Jahresabschluss 2004 zusätzliche Mittel in Höhe von 17.800 Euro erforderlich. Die Finanzierung dieser weiteren Mittel erfolgt durch Minderausgaben aus der Haushaltsstelle für Hilfen für den Personenkreis gemäß § 2 Nr. 1 FlüAG und § 3 Asylblg (Typ A).
Durch diesen zusätzlichen Zufluss erhöht sich der Ausgabeansatz für Leistungen in der Heimerziehung für junge Volljährige sowie für Inobhutnahmen von ursprünglich 192.600 Euro auf insgesamt 340.790 Euro. Da die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Beträge über 75.000 Euro betrifft, liegt die Entscheidungskompetenz gemäß dem Eckdatenbeschluss für das Haushaltsjahr 2004 beim Betriebsausschuss 2.
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- 7Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der Zweckbindung von Einnahmen und der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich Schulen -Zur Vorlage · 2005/-013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) wird um die Genehmigung eines betrieblichen Haushaltsmittelzuflusses in Höhe von 94.820 Euro für die Haushaltsstelle 27700.672000 gebeten. Dieser Posten umfasst Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts an Gemeinden und Gemeindeverbände. Durch diesen Zufluss erhöht sich der entsprechende Ausgabeansatz von ursprünglich 50.000 Euro auf 144.820 Euro.
Hintergrund der Vorlage ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop vom Juni 2001. Diese regelt die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf Erziehungshilfe an der Paul-Dohrmann-Schule in Waltrop. Die sächlichen Betriebskosten werden dabei anteilig auf die beteiligten Städte verteilt, basierend auf der Anzahl der jeweils beschulten Kinder. Da die Stadt Waltrop im August 2004 erstmals die Kosten für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2001/2002 mitteilte, ergaben sich für Castrop-Rauxel Zahlungen in Höhe von 144.820 Euro bis Ende 2004.
Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 27400.162000 sowie durch Minderausgaben in verschiedenen anderen Haushaltsstellen, unter anderem bei den Kosten für Schülerbeförderung, die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sowie bei Zuweisungen und Zuschüssen. Da die Summe der Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und der Zweckbindung von Einnahmen den Betrag von 75.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidungskompetenz gemäß dem Eckdatenbeschluss des Rates beim Betriebsausschuss 2.
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- 8Inansprchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen einer Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW (außerplanmäßige Ausgabe) - Bereich 'Frau in Beruf und Technik'Zur Vorlage · 2005/-018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 17. Februar 2005 liegt die Sitzungsvorlage 2005/-018 zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe vor. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Bereich „Frau in Beruf und Technik“.
Die Verwaltung plant die Modernisierung der technischen Ausstattung eines Schulungsraums, dessen Hardware und Software auf dem Stand von 1997 basieren. Die geplante Neuanschaffung umfasst 16 Rechner inklusive Bildschirmen und Standardsoftware, einen Server sowie 15 Notebooks. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 64.100 Euro.
Die Finanzierung der Investition erfolgt durch eine Kombination aus Landesfördermitteln und Umverteilungen innerhalb des Haushalts. Das Land fördert die Neuanschaffung mit 90 Prozent der Kosten, was einem Zufluss von 59.040 Euro aus der Haushaltsstelle für Landeszuweisungen zur Beschaffung von ADV-Ausrüstung entspricht. Die verbleibenden Kosten werden durch Mehreinnahmen sowie Minderausgaben in den Haushaltsstellen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sowie für besondere Aufwendungen für Bedienstete gedeckt. Gemäß der Gemeindeordnung NRW liegt die Entscheidungskompetenz des Betriebsausschusses 2 bei Haushaltsüberschreitungen in dieser Größenordnung beim Ausschuss.
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- 9Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der Zweckbindung von Einnahmen und der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich 'Betreuung und Unterhaltsansprüche'Zur Vorlage · 2005/-012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 17. Februar 2005 liegt ein Beschlussvorschlag zur Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Bereich der Betreuung und Unterhaltsansprüche vor. Gegenstand der Vorlage 2005/-012 ist die Genehmigung eines betrieblichen Haushaltsmittelzuflusses in Höhe von 81.200 Euro für die Haushaltsstelle 48100.782000, welche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz umfasst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Jahr 2004 aufgrund steigender Fallzahlen im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen Mehrausgaben entstanden sind, die zu einer Deckungslücke von 81.200 Euro führten. Durch die Anteilsfinanzierung durch Bund und Land in Höhe von 46,66 Prozent sowie durch Mehreinnahmen bei übergeleiteten Unterhaltsansprüchen gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete und weitere Minderausgaben konnte die Abweichung des Bereichszuschussbedarfs auf 24.140 Euro begrenzt werden.
Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch Erstattungen des Bundes und der Länder in Höhe von 41.310 Euro, Mehreinnahmen aus Unterhaltsansprüchen in Höhe von 12.115 Euro sowie durch Mittel aus den Bereichen laufende Hilfen für Personen nach dem Flüchtlings- und Asylgesetz, Mieten, Pachten und Geschäftsausgaben. In der Folge erhöht sich der Ausgabeansatz für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von 967.690 Euro auf 1.048.890 Euro. Gemäß den Vorgaben des Rates ist der Betriebsausschuss 2 bei Beträgen über 75.000 Euro zur Entscheidung über die gegenseitige Deckungsfähigkeit und die Zweckbindung von Einnahmen befugt.
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- 10Beschlusscontrolling für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2005/-046 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/-046 dient der Information des Betriebsausschusses 2 (Ausschuss für Jugend, Schule und Soziales) im Rahmen der Sitzung am 17. Februar 2005. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das Kalenderjahr 2004.
Mit der Vorlage wird der Bericht der Verwaltung über die Erledigung der im Vorjahr gefassten Beschlüsse des Betriebsausschusses 2 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss diesen Bericht zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird in der Dokumentation nicht angegeben. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 11Anfragen der Ausschussmitglieder
- 12Mitteilungen der Verwaltung
- 13Bericht über Vergaben - entfältt -nicht öffentlich
- 14Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 15Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich